Startrampen
 
Rampenverleih

Nutzungshinweise

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Bei Nutzung ist stets geeignete Schutzkleidung zu tragen

Die Nutzung sollte stets den eigenen Fähigkeiten entsprechen.

Die Nutzung von Kindern unter 8 Jahren ist nur im Beisein einer Aufsichtsperson gestattet.

Die Nutzung ist in Kombination mit Rausch- und Betäubungsmitteln untersagt.