Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Nutzung ist stets geeignete Schutzkleidung zu tragen
Die Nutzung sollte stets den eigenen Fähigkeiten entsprechen.
Die Nutzung von Kindern unter 8 Jahren ist nur im Beisein einer Aufsichtsperson gestattet.
Die Nutzung ist in Kombination mit Rausch- und Betäubungsmitteln untersagt.